Arierparagraph

Im kurz nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 verabschiedeten »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« wurde der »Arierparagraph« erstmals ausformuliert. Er verbot die Beschäftigung von »Nichtariern« im öffentlichen Dienst, was sich vor allem gegen Beamte und Angestellte jüdischen Glaubens richtete. Durch diese Maßnahme wurden jüdische Bürger systematisch aus allen Bereichen der Gesellschaft verdrängt. Mehrere evangelische Landeskirchen übernahmen den Arierparagraphen später in ihre eigenen Kirchengesetze: »Wer nicht arischer Abstammung oder mit einer Person nichtarischer Abstammung verheiratet ist, darf nicht als Geistlicher und Beamter berufen werden. Geistliche und Beamte arischer Abstammung, die mit einer Person nichtarischer Abstammung die Ehe eingehen, sind zu entlassen.« (§2 des Kirchengesetzes der preußischen Landeskirche vom 6.9.1933).