Laizismus

bezeichnet verschiedene verfassungsrechtliche Modelle, die sich am Grundsatz einer strengen Trennung von Staat und Religion orientieren. Der Begriff wurde im 19. Jahrhundert vor allem in Belgien und Frankreich entwickelt, um den Einfluss von Kirche und Religion auf das öffentliche Leben einzuschränken oder auszuschalten, z. B. im Bereich der Erziehung. Zugleich kann damit aber auch die verfassungsrechtlich garantierte Zusage verbunden sein, dass jeder Bürger ein religiöses Bekenntnis haben darf und dieses als Privatsache auch ausüben darf. Dieses Modell einer laizistischen Republik (république laïque) ist z. B. in der französischen Verfassung verankert. Viele andere Staaten sind zwar gemäß ihrer Verfassung nicht ausdrücklich laizistisch, betonen aber in unterschiedlichem Ausmaß die Neutralität des Staates in religiösen und weltanschaulichen Dingen und praktizieren somit auch eine zumindest gewisse Trennung von Staat und Religion. Solche Staaten werden oft als säkular (im Sinne von: nicht kirchlich, kirchenunabhängig) bezeichnet.